Studierende, die BAföG beziehen, erhalten einen festgelegten
Wohngeldanteil im Rahmen ihrer BAföG-Leistungen. Dieser Wohngeldanteil wird unabhängig
von ihrem tatsächlichen Wohnort festgesetzt. Mit anderen Worten, unabhängig davon, ob
die Mietkosten in ihrer tatsächlichen Wohnregion hoch oder niedrig sind, erhalten diese
Studierenden den gleichen Wohngeldbetrag im Rahmen ihres BAföG.

 

Aus diesem Grund fordert die BuFaK WiWi (Bundesfachschaftenkonferenz
Wirtschaftswissenschaften) eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG, um ihn
entsprechend dem Verfahren der Berechnung des allgemeinen Wohngelds zu gestalten. Diese Anpassung würde sicherstellen,
dass Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, in der Lage sind, ihren Studienort
basierend auf ihren persönlichen Präferenzen zu wählen und nicht allein aufgrund der
finanziellen Aspekte.

Zur Stellungnahme

Studierende, die BAföG beziehen, erhalten einen festgelegten
Wohngeldanteil im Rahmen ihrer BAföG-Leistungen. Dieser Wohngeldanteil wird unabhängig
von ihrem tatsächlichen Wohnort festgesetzt. Mit anderen Worten, unabhängig davon, ob
die Mietkosten in ihrer tatsächlichen Wohnregion hoch oder niedrig sind, erhalten diese
Studierenden den gleichen Wohngeldbetrag im Rahmen ihres BAföG.

 

Aus diesem Grund fordert die BuFaK WiWi (Bundesfachschaftenkonferenz
Wirtschaftswissenschaften) eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG, um ihn
entsprechend dem Verfahren der Berechnung des allgemeinen Wohngelds zu gestalten. Diese Anpassung würde sicherstellen,
dass Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, in der Lage sind, ihren Studienort
basierend auf ihren persönlichen Präferenzen zu wählen und nicht allein aufgrund der
finanziellen Aspekte.

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