Anfang März 2024 hat das Bundeskabinett das 29. BAföG Änderungsgesetz vorgestellt.
Unter anderem ist dabei vorgesehen, dass die Förderhöchstdauer auf die Regelstudienzeit
plus ein Semester angehoben und die Einkommensgrenze der Eltern um fünf Prozent
anzuheben. Auch ist eine Studienstarthilfe i.H.v. 1000€ geplant. Dies alles sind zwar
begrüßenswerte Änderungen, jedoch verfehlt das 29. BAföG Änderungsgesetz die
versprochene Strukturreform und die Bedarfssätze werden, trotz der starken Inflation in
der letzten Zeit, nicht angepasst. Dies sorgt dafür, dass für viele Studierende die finanzielle
Situation angespannt ist. Angesichts der ersten Lesung im Bundestag am 16.05.2024
möchten wir uns nochmals diesem Thema widmen und die uns unerklärlichen Differenzen
zum Bürgergeld aufzeigen.

Zur Stellungnahme

Anfang März 2024 hat das Bundeskabinett das 29. BAföG Änderungsgesetz vorgestellt.
Unter anderem ist dabei vorgesehen, dass die Förderhöchstdauer auf die Regelstudienzeit
plus ein Semester angehoben und die Einkommensgrenze der Eltern um fünf Prozent
anzuheben. Auch ist eine Studienstarthilfe i.H.v. 1000€ geplant. Dies alles sind zwar
begrüßenswerte Änderungen, jedoch verfehlt das 29. BAföG Änderungsgesetz die
versprochene Strukturreform und die Bedarfssätze werden, trotz der starken Inflation in
der letzten Zeit, nicht angepasst. Dies sorgt dafür, dass für viele Studierende die finanzielle
Situation angespannt ist. Angesichts der ersten Lesung im Bundestag am 16.05.2024
möchten wir uns nochmals diesem Thema widmen und die uns unerklärlichen Differenzen
zum Bürgergeld aufzeigen.

Zur Stellungnahme